AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN (AGB)

1. Grundsätzliches

Das Vertragsverhältnis zwischen der Spitex Aloha und den Kundinnen und Kunden wird bestimmt durch: - Kundenvereinbarung - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Aktuelle Tarifübersicht
Die gemeinsame Vereinbarung regelt die Beziehung zwischen der Spitex Aloha und der Kundin/dem Kunden. In einer individuellen Abklärung wird der Dienstleistungsumfang festgelegt.
Im Rahmen der Kundenvereinbarung, sowie der individuellen Abklärung erbringt die Spitex Aloha für die Kundin/den Kunden entgeltliche Dienstleistungen im pflegerischen, hauswirtschaftlichen und betreuerischen Bereich. Die AGB regeln generell das Verhältnis zwischen der Spitex Aloha und der Kundschaft. Die Tarifübersicht enthält die aktuellen Tarife für die verschiedenen Leistungen. Anpassungen werden jeweils schriftlich mitgeteilt. Soweit die Kundenvereinbarung und die AGB nichts Spezielles vorsehen, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag.

2. Dienstleistungen

Die Spitex Aloha unterstützt Personen mit pflegerischen, hauswirtschaftlichen oder betreuerischen Dienstleistungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden die eigenen Ressourcen der Kundin/des Kunden, der Angehörigen oder des Beziehungsnetzwerkes berücksichtigt.

2.1. Abklärung Dienstleistungsumfang

In einem Gespräch vor Ort werden Art, Häufigkeit und Umfang der von der Spitex Aloha zu erbringenden Spitex Dienstleistungen vorab zusammen mit der Kundin/dem Kunden abgeklärt. Das Resultat der individuellen Abklärung wird schriftlich festgehalten und der Ärztin/dem Arzt zur Information oder Verordnung zugestellt. Die Abklärung der Dienstleistungen wird periodisch oder bei gesundheitlichen Veränderungen wiederholt. Bei Bedarf werden die Dienstleistungen in gegenseitiger Absprache den veränderten Umständen angepasst. Eine Ausdehnung der Dienstleistungen erfordert eine erneute Abklärung.
Eine ärztliche Verordnung ist notwendig bei:
– Pflegerische Leistungen: Zur Prüfung einer Kostenübernahme durch die Versicherung
– Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen: Zur Kostenübernahme durch Dritte (u.a. Versicherung, AHV/IV, Sozialhilfe, EL)
Für Leistungen gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) muss vorgängig kundenseitig eine Kostengutsprache von der Versicherung eingeholt werden.

2.2. Kundendokumentation

Die Spitex Aloha dokumentiert die gesundheitliche Kundensituation sowie alle pflegerischen, hauswirtschaftlichen und betreuerischen Massnahmen, einschliesslich laufender Veränderungen und allfälliger ärztlicher Verordnungen. Die Dokumentation erfolgt elektronisch oder in Papierform. Elektronische Daten werden in einem geschützten System von der Spitex Aloha verwaltet. Kundinnen und Kunden erhalten auf schriftliches Verlangen Einsicht in ihre Dokumentation oder können eine Kopie davon verlangen, sofern keine schutzwürdigen Interessen Dritter oder rechtliche Bestimmungen dem Begehren entgegenstehen. Die Dokumentation ist geistiges Eigentum der Spitex Aloha. Bei Kundinnen und Kunden aufbewahrte Unterlagen sind nach Beendigung des Auftrages vollständig zurückzugeben.

3. Durchführung der Dienstleistungen

3.1. Planung und Organisation der Einsätze

Für die Organisation der Einsätze ist die Spitex Aloha zuständig. Die Termine werden in Absprache mit der Kundschaft vereinbart, wobei der Einsatzbeginn wochentags und an den Wochenenden von 07:00 bis 20:00 Uhr um plus/minus 15 Minuten, abweichen kann.
Grössere Abweichungen werden von der Spitex Aloha telefonisch mitgeteilt. Die Spitex Aloha legt grosser Wert auf eine konstante Bezugspflege. Die Kundin/der Kunde muss i.d.R. während des Einsatzes anwesend sein.

3.2. Absage von Einsätzen

Wird ein Einsatz 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin von der Kundin/dem Kunden abgesagt, hat dies keine finanziellen Konsequenzen.
Wird jedoch ein Einsatz weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin durch die Kundschaft abgesagt, so hat die Kundschaft eine Umtriebs-entschädigung von 100 Franken zu bezahlen.
Im Falle eines notfallmässigen Spitaleintritts oder im Todesfall erfolgt keine Rechnungsstellung.

3.3. Mitwirkung der Kundschaft

Ein ungehinderter und fachgerechter Einsatz kann nur erfolgen, wenn die Kundin/der Kunde und die Mitarbeitenden von der Spitex Aloha dazu beitragen.
Alle Beteiligten begegnen sich gegenseitig mit Respekt und Achtung. Das Einverständnis zur Verwendung des von der Spitex Aloha eingesetzten Pflegematerials wird vorausgesetzt. Bei Bedarf wird die Wohnungseinrichtung den Handlungsnotwendigkeiten angepasst. Auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden ist zu achten, Belastungen wie z.B. Rauchen während des Einsatzes sind zu vermeiden.
Besonderer Wert wird auf den Einsatz von Hilfsmitteln gelegt, die für ein fachgerechtes Handeln sowie den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden unabdingbar sind (z.B. Pflegebett, Hebe- und Transferlifte, rutschfeste Unterlagen, aber auch geeignetes Reinigungsmaterial und Handschuhe). Aus Hygienegründen verwenden alle Mitarbeitenden ein Händedesinfektionsmittel. Hilfsmittel und Materialkosten werden gemäss aktueller Tarifübersicht verrechnet.
Der Einsatz eines Videoüberwachungssystems muss der Spitex Aloha gemeldet werden. Um die Persönlichkeit aller Beteiligten zu schützen und zu wahren, muss die Videoüberwachung während jedes Einsatzes deaktiviert werden. Falls dies nicht möglich ist, muss der Einsatz so organisiert werden, dass die Mitarbeitenden weder gefilmt noch aufgenommen werden können.
Die Spitex Aloha ist über eine allfällige Patientenverfügung, falls diese existiert, zu informieren, so dass diese zu gegebene Zeit berücksichtigt werden kann.

3.4. Zutritt in die Wohnung

Die Kundin/der Kunde ist dafür verantwortlich, den Mitarbeitenden den Zutritt zur Wohnung zu gewährleisten. Bei Bedarf wird ein Haus- bzw. Wohnungsschlüssel sicher in einem Schlüsselsafe deponiert. In diesen Fall ist die Spitex Aloha für eine sorgfältige Aufbewahrung der Schlüssel im Schlüsselsafe (mit Code) verantwortlich. Verfügt die Spitex Aloha bei einem Einsatz über keinen Zugang zu der Wohnung und es besteht der Verdacht, dass eine Notlage vorliegen könnte, sind die Mitarbeitenden von der Spitex Aloha berechtigt, die Wohnungstüre durch Fachpersonen öffnen zu lassen oder selbst in die Wohnung einzudringen. Die Kosten für das Öffnen der Türe bei Verdacht einer Notlage gehen zulasten der Kundin/des Kunden.

3.5. Dienstleistungsgrenzen

Die Dienstleistungen können nur so weit erbracht werden, als es der Gesundheitszustand der Kundin/des Kunden angesichts der allgemeinen Rahmenbedingungen einer Spitex-Tätigkeit erlaubt.
Die Spitex Aloha teilt zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit, wenn die Pflege oder Betreuung aus technischen oder anderen Gründen zu Hause nicht mehr vertretbar ist. Zum Beispiel, weil eine gesundheitliche Gefährdung möglich ist oder sich der Eintritt in eine stationäre Pflegeinstitution aufdrängt.
Die Kundin/der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Menge der Leistungen durch die Versicherer und/oder kantonalen Vorgaben beschränkt ist.
Leistungen, welche über diese Beschränkung hinausgehen, werden vorgängig geregelt.

4.Tarife und Rechnungsstellung

4.1. Tarife

Alle Dienstleistungen von der Spitex Aloha (Inklusive Dokumentation, Koordination mit der Ärzteschaft, mit Apotheken, mit Angehörigen) werden gemäss dem jeweils geltenden Tarif abgerechnet. Die Information erfolgt mit der Tarifübersicht über die geltenden Tarife.
Die gesetzlichen Bestimmungen und die Branchenverträge mit Versicherungen regeln Art und Umfang der Leistungen, deren Bezahlung von der Versicherung übernommen wird. Die Leistungserfassung dient als Basis für die Rechnungsstellung. Die Mitarbeitenden halten ihre Arbeitsleistung elektronisch fest. Allfällige Beanstandungen der Rechnung sind bis spätestens zwei Monate nach Rechnungserhalt schriftlich an die Spitex Aloha zu richten. Danach gilt die Rechnung als genehmigt.

4.2. Rechnungsstellung

Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) werden in der Regel direkt den Krankenpflegeversicherungen in Rechnung gestellt. Die Kundin/der Kunde erhält eine Kopie der Rechnung. Die Patientenbeteiligung wird der Kundin/dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn die Prämien und die Kostenbeteiligung beglichen werden. Kundenseitig ausdrücklich gewünschte Pflegeleistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen werden, gelten als Extraleistungen und werden der Kundin/dem Kunden in Rechnung gestellt. Leistungen nach Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherungsgesetz werden gemäss den gültigen Vereinbarungen direkt den jeweiligen Versicherungen in Rechnung gestellt. Wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung von einer anderen Versicherung übernommen werden, wie z. B. Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung, so entfällt der Patientenbeitrag.
Bei Personen, die bei einem Krankenversicherer unfallversichert sind (z. B. Personen ohne Erwerbsarbeit), wird auch ein Unfall gem. KVG (vgl. auch Art. 8 KVG) abgerechnet. Der Patientenbeitrag muss dann erhoben werden. Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen werden der Kundin/dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rückvergütung allfälliger Leistungen aus Zusatzversicherungen kann kundenseitig beim Versicherer geltend gemacht werden.

4.3. Zahlung

Die Spitex Aloha stellt in der Regel im Folgemonat die Rechnung über die Leistungen des Vormonats zu. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Leistungspflicht eines Dritten (z.B. Zusatzversicherung, Ergänzungsleistungen) besteht.
Bei Zahlungsverzögerungen können Mahngebühren und Verzugszinsen erhoben werden.

5. Kündigung

5.1. Ordentliche Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von mindestens 5 Werktage gekündigt werden. Als Werktage gelten Montag bis Sonntag, soweit dies nicht gesetzliche Feiertage sind.

5.2. Fristlose Vertragsauflösung

In besonderen Fällen ist der Spitex Aloha die Möglichkeit einer fristlosen Vertragsauflösung vorbehalten, namentlich bei:
– Nichtbezahlen der Rechnung trotz erfolgter Mahnung – Unsachgemässer Einmischung der Angehörigen oder anderer Bezugspersonen der Kundin/des Kunden in die Dienstleistungsabwicklung – Auftreten von Verhältnissen oder Kundenverhalten, welche die Erbringung von Dienstleistungen aus Sicht der Mitarbeitenden unzumutbar machen (z.B. Gesundheitsgefährdung)
Die Kündigung durch die Spitex Aloha erfolgt in schriftlicher Form.

5.3 Formlose Vertragskündigung

Der Vertrag endet automatisch (ohne Kündigung) mit Ablauf der vereinbarten Dauer oder in folgenden Fällen: – Durch Umzug, wenn die Kundschaft dabei das Einzugsgebiet der Spitex Aloha verlässt
– Durch einen Eintritt in eine stationäre Institution
– Durch Todesfall

6. Schweigepflicht und Datenschutz

Die Spitex Aloha und ihre Mitarbeitenden halten sich an die gesetzliche Schweigepflicht, sowie den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Die Spitex Aloha erfasst, speichert und bearbeitet Personendaten, soweit eine gesetzliche Bestimmung dies erlaubt bzw. verlangt oder es zur Erbringung der Dienstleistungen, für die Qualitätssicherung, die Rechnungsstellung oder zur Durchsetzung bzw. Abwehr einer Forderung über den Rechtsweg erforderlich ist. Die Spitex Aloha erfasst, speichert und bearbeitet gegebenenfalls insbesondere folgende Personendaten von Kundinnen und Kunden: Name, Geburtsdatum, Post und E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Versicherungsnummer, medizinische Angaben wie Diagnosen, Behandlungen, therapeutische und pflegerische Massnahmen, Therapiepläne, Heilmittelbedarf, Rezepte, persönliche und familiäre Verhältnisse, Haushaltsbudget, persönliche Präferenzen, biografische Angaben, Gewohnheiten, Hobbys, Rituale. Zur Dokumentation z.B. des Wundheilungsverlaufs kann es notwendig sein, Bilder zu machen, welche ausschliesslich für die Erbringung der Dienstleistungen und zur Qualitätssicherung verwendet werden.
Von der Schweigepflicht ist die Spitex Aloha und die Mitarbeitenden befreit und dürfen insbesondere Personendaten von Kundinnen und Kunden an Dritte übermitteln, wenn eine gesetzliche Bestimmung dies erlaubt bzw. verlangt oder soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Dritte sind insbesondere Versicherer, Spitäler, Ärztinnen und Ärzte, Alters- und Pflegeinstitutionen, Apotheken, Behörden (z.B. Gesundheitsdepartement, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, Gerichte) sowie Dritte, welche Kundendienstleistungen erbringen.
Die Weitergabe von Personendaten an Kontaktpersonen der Kundin/des Kunden ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Kundin/des Kunden oder der gesetzlichen Vertretung erlaubt. Die Kundin/der Kunde entbindet die behandelnde Ärzteschaft bzw. weitere Fachpersonen im Gesundheitswesen gegenüber der Spitex Aloha von der Schweigepflicht, soweit die Bekanntgabe entsprechender Informationen zur Erfüllung des Auftrages notwendig erscheint.
Die Spitex Aloha ist ermächtigt, die von der Kundschaft, sowie von deren Kontaktpersonen oder gesetzlichen Vertretern im Kontakt mit der Spitex Aloha verwendeten oder angegebenen Kontaktdaten, zu kommunizieren. Die Kommunikation kann via Post, Telefon und elektronischen Kommunikationskanälen (z.B. verschlüsselte E-Mail und mobile Applikationen, Telefax, SMS) sowie andere Übermittlungs- und Transportarten erfolgen. Die von der Spitex Aloha gesammelten Personendaten von Kundinnen und Kunden werden gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt und gegebenenfalls anonymisiert oder vernichtet. Die Kundin/der Kunde kann erfasste Personendaten auf schriftliches Verlangen einsehen oder eine Kopie davon verlangen, sofern dem keine rechtliche Bestimmung oder keine schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen.
Die Kundin/der Kunde kann die Bekanntgabe der Personendaten an Private unter Umständen schriftlich sperren lassen.
Fragen zur Bearbeitung von Personendaten sind in schriftlicher Form an folgende E-Mail Adresse zu richten: spitex-aloha@hin.ch

7. Haftung

Die Spitex Aloha haftet für Schäden, die durch ihre Mitarbeitenden bei Erfüllung des Vertrags gegenüber der Kundin/dem Kunden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind.
Sachschäden, die auf altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnützung zurückzuführen sind, sind von der Haftung ausgenommen.
Jede weitere Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Soweit die Spitex Aloha für Sachschäden haftbar wird, beschränkt sich die Entschädigung auf den Zeitwert der beschädigten Sache. Allfällige im Rahmen eines Einsatzes entstandene Schäden sind der Spitex Aloha umgehend zu melden.

8. Keine Annahme weiterer Tätigkeiten

Es ist den Mitarbeitenden nicht gestattet, Leistungen ausserhalb des vereinbarten Auftrages für Kundinnen und Kunden zu erbringen. Dies gilt auch für von der Spitex Aloha nicht angebotenen Leistungen.
Die Spitex Aloha vermittelt gerne die entsprechende Dienstleistung durch andere Anbieter.

9. Geschenke und Spenden

Es ist den Mitarbeitenden nicht erlaubt, Geld, Geschenke oder Hinterlassenschaften von Kundinnen und Kunden oder deren Angehörigen für den persönlichen Gebrauch anzunehmen, soweit diese über blosse Aufmerksamkeiten hinausgehen. Geschenke oder Geldbeträge können zuhanden der Teamkasse abgegeben oder in Form einer Spende an die Spitex Aloha einbezahlt werden.

10. Beschwerdeverfahren

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Beschwerden entgegenzunehmen und an die vorgesetzte Stelle weiterzuleiten. Die Kundin/der Kunde kann sich direkt an die zuständige vorgesetzte Stelle bei der Spitex Aloha wenden. Kommt keine Einigung zustande, wird die Geschäftsführung von der Spitex Aloha beigezogen. Im Falle keiner Einigung nach Einberufung der Geschäftsführung besteht die Möglichkeit, an die unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA zu gelangen: Siehe www.uba.ch.

11. Anwendbares Recht

Die Vereinbarung untersteht ausschliesslich schweizerischen Recht.

Basel 31.07.2024